Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Versicherung abschließt. Dabei wird die Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen und die Beiträge zur Versicherung werden vom Arbeitgeber direkt aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers gezahlt. Die Beiträge zur Direktversicherung sind somit steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Direktversicherung bietet eine Reihe von Vorteilen für Arbeitnehmer. Zum einen erhält der Arbeitnehmer im Alter eine zusätzliche Rente, die seinen Lebensstandard sichern kann. Zum anderen bietet die Direktversicherung auch eine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit oder im Todesfall, da die Versicherungssumme dann an den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Für Arbeitgeber bietet die Direktversicherung ebenfalls Vorteile. Zum einen können sie ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Altersversorgung anbieten und somit attraktiver für potenzielle Mitarbeiter werden. Zum anderen können die Beiträge zur Direktversicherung als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Die Direktversicherung kann entweder als reine Kapitallebensversicherung oder als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden. Bei einer reinen Kapitallebensversicherung wird der Beitrag des Arbeitgebers inklusive der Zinsen bis zum Renteneintritt des Arbeitnehmers angespart und als monatliche Rente ausgezahlt. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung hängt die Höhe der Rente von der Wertentwicklung der Fonds ab, in die das angesparte Kapital investiert wird.

Die Direktversicherung kann auch im Rahmen der Entgeltumwandlung abgeschlossen werden. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttoeinkommens und der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag dann in die Direktversicherung ein. Auch in diesem Fall sind die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei.

Was ist eine Direktversicherung bAV?

Das ist ein Versicherungsvertrag, den der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer ist also der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer. Die Versicherungsleistungen stehen dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zu – die versorgten Personen sind bezugsberechtigt. Dieses Bezugsrecht ist bei einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung sofort unwiderruflich und auf den Arbeitnehmer verpfändet.

Die Direktversicherung ist im Betriebsrentengesetz § 1b Abs. 2 BetrAVG geregelt.

Betriebsrentengesetz § 1b Abs. 2 BetrAVG zur Direktversicherung-bAV

(2) Wird für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt (Direktversicherung), so ist der Arbeitgeber verpflichtet, wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen das Bezugsrecht nicht mehr zu widerrufen. Eine Vereinbarung, nach der das Bezugsrecht durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen auflösend bedingt ist, ist unwirksam.

Hat der Arbeitgeber die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetreten oder beliehen, so ist er verpflichtet, den Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nach Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen geendet hat, bei Eintritt des Versicherungsfalles so zu stellen, als ob die Abtretung oder Beleihung nicht erfolgt wäre. Als Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage im Sinne des Absatzes 1 gilt der Versicherungsbeginn, frühestens jedoch der Beginn der Betriebszugehörigkeit.

Vorteile der Direktversicherung bAV

Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung

Bietet der Arbeitgeber seiner Belegschaft Entgeltumwandlung über den Durchführungsweg der Direktversicherung an, so kommt er seiner Verpflichtung auf Erfüllung des Rechtsanspruchs nach § 1 a BetrAVG voll nach.

Keine Zusatzkosten

Die Direktversicherung unterliegt im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung i. d. R. nicht der Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG).

Staatliche Förderung

Die betriebliche Altersversorgung wird staatlich gefördert:

Unternehmen können die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung voll als Betriebsausgaben absetzen. Zusätzlich zahlen sie auf Beiträge bis zu 4 % der BBG, also 4.987,50 Euro im Jahr 2023, keine Lohnnebenkosten.

Arbeitnehmer zahlen gemäß § 3 Nr. 63 EStG auf Beiträge in Höhe von bis zu 4 % der BBG keine Steuern und Sozialabgaben. Der Aufstockungsbetrag betrug bis zum 31.12.2017 jährlich 1.800,00 Euro und ist in jedem Fall (egal, ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert) sozialabgabenpflichtig. Bis zu diesem Zeitpunkt hat ein Vertrag – unabhängig von seiner Beitragshöhe – den gesamten Rahmen von 1.800,00 Euro blockiert. Dies wurde mit Wirkung vom 01.01.2018 im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auch für Altverträge abgeschafft. Gleichzeitig wurde ein Dotierungsrahmen bis insgesamt 8% der BBG geschaffen. Sozialabgabenfrei bleiben hingegen nur die bis dahin gültigen 4%.

Minimaler Verwaltungsaufwand

Der Arbeitgeber muss lediglich die Beiträge zahlen und diese bei einer Entgeltumwandlung bei der Lohnabrechnung entsprechend verbuchen.

Kein Bilanzausweis

Die Bilanz des Unternehmens bleibt bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung i.d.R. unberührt.

Versicherungsvertragliches Verfahren (Standardverfahren)

Bei Ausscheiden wird das versicherungsvertragliche Verfahren angewandt. Der Anspruch des Arbeitnehmers wird dabei auf die Versicherungsleistung begrenzt. Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, die Versorgungsverpflichtungen besser kalkulieren zu können.

Private Weiterführung

Nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen, kann dieser den Vertrag beim neuen Arbeitgeber oder privat weitergeführt werden.

Zielgruppe der Direktversicherung

Anhand der genannten Vorteile wird deutlich, dass die Einführung einer Direktversicherung für kleine, mittelgroße und große Unternehmen interessant ist.

Ob die Versorgung arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert ist, bleibt dabei der Gestaltungsfreiheit des Unternehmers überlassen.

Kombination mit anderen Durchführungswegen zur Direktversicherung-bAV

Die klassische Direktversicherung kann zusätzlich zu allen anderen Durchführungswegen in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist bei einer bereits bestehenden Versorgung über einen Pensionsfonds und/ oder eine Pensionskasse, die nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert wird, zu beachten, dass die Summe der Beiträge zu allen drei Durchführungswegen bis 4 % der BBG steuer- und sozialversicherungs-frei ist. Für die steuerliche Förderung im Rahmen der 8% BBG gilt das gleiche.

Weiteres zur Nutzung der Sozialversicherungsfreiheit bei der Kombination mehrerer Durchführungswege.

Mögliche Zusage Arten über die Direktversicherung bAV

  • Leistungszusage
  • Beitragsorientierte Leistungszusage
  • Beitragszusage mit Mindestleistung

Weiterführende Themen

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